Mietvoraussetzungen
Allg. Vermietbedingungen
Pauschaltarif: PKW
Reservierung: Wunsch-PKW
  (Abholung an Europcar
Station Gummersbach)
Für Fahrzeuge mit Anmietung ab Autohaus Heitmeyer kann eine Reservierung in der Zeit von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch unter 02266/4726-40 oder außerhalb der Öffnungszeiten per Fax unter (02266) 3766 oder Email: info@heitmeyer.de erfolgen. Die Reservierung per Fax oder Email benötigt einen Vorlauf von 12 Stunden, d.h. die Anmietung kann frühesten 12 Stunden nach dem nächsten Öffnungstermin
des Autohauses liegen.
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Allgemeine Euromobil Vermietbedingungen
§1 Reservierung

Von EUROMOBIL bestätigte Reservierungen sind verbindlich. Abbestellungen müssen einen Kalendertag vor Mietbeginn erfolgen. Wird nicht rechtzeitig abbestellt, ist der vereinbarte Tarif zu entrichten.

§2 Fahrzeugrücknahme

1. Das Fahrzeug kann nur zu den normalen Öffnungszeiten des Vermieters zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen.

2. Der Tachometer ist plombiert. Bei Verletzung der Plombe oder bei Ausfall des Tachos ist der Vermieter sofort zu verständigen. Andernfalls erfolgt eine Berechnung von 600 Kilometern pro Tag, wobei der Mieter und der Vermieter das Recht haben, eine niedrigere oder höhere Kilometerzahl nachzuweisen.

§3 Mietpreise

Der Vermieter ist berechtigt, vor Überlassung des Fahrzeugs an den Mieter eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Ansonsten ist der Mietpreis bei Fahrzeugrückgabe fällig. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, beträgt der Verzugszins 3% über dem Basis-Zinssatz der Bundesbank, wobei es dem Mieter freigestellt ist, einen geringeren als den hier vereinbarten Verzugsschaden nachzuweisen.

§4 Kraftstoff

Der Vermieter überlässt das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand mit vollem Kraftstofftank. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Kraftstoffkosten hat der Mieter zu tragen.

§5 Fahrzeugbenutzung

  • Das Fahrzeug ist nur durch den oder die im Mietvertrag genannten Fahrer/-innen zu benutzen.
  • Dem Mieter ist es nicht gestattet, an Motorsport- und ähnlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Das gleiche gilt für Auslandsfahrten, es sei denn, der Vermieter hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.
  • Öl, Wasserstand und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.
  • Bei LKW-Anmietung sind die Bestimmungen des Güterkraftverkehrs-Gesetzes (GüKG) zu beachten.
  • Wenn während der Mietzeit Reparaturen notwendig werden, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gewährleisten, dürfen solche Reparaturaufträge nur in Auftrag gegeben werden, wenn der Vermieter dem ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn die voraussichtlichen Kosten DM 200,00 nicht übersteigen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Reparatur selbst haftet.
  • Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und dafür Sorge zu tragen, dass der Unfall und die Unfallfolgen polizeilich aufgenommen werden. Der Vermieter ist sofort zu verständigen. Beweismittel sind zu sichern, die Namen und Anschriften der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur Aufklärung der Schadensursache und des Hergangs gehört. Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben oder durch schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorgreifen.

§6 Versicherung

Das Fahrzeug ist nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung" (AKB), den " Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung gegen Veruntreuung von Selbstfahrervermietfahrzeugen" (ABVVS) sowie den "Zusatzbedingungen zu den ABVVS" und den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Unbegrenzte Deckung, bei Personenschäden DM 15 Millionen je geschädigter Person.

§7 Haftung des Mieters

1. Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden am gemieteten Fahrzeug nur für die Reparaturkosten und beschränkt sich auf den in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Höchstbetrag.

2. Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht oder aber der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entsteht. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten der zulässigen Durchfahrtshöhe (§41 Abs.2 Ziff. 6 StVO) verursacht werden.

3. Der Mieter haftet auch unbeschränkt für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen hierzu nicht berechtigten Dritten oder durch verbotene Nutzung (Motorsport u.a., Benutzung des Fahrzeugs durch Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, Weitervermietung) oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch das Ladegut entstanden sind.

4. Wird eine Haftungsbeschränkung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts vereinbart, wird der Vermieter den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung für Schäden am angemieteten Fahrzeug freistellen. Eine solche Freistellung erfolgt nicht hinsichtlich der Schäden, die aus verbotener Nutzung oder Verletzung der Verpflichtung des Mieters zum Verhalten bei Unfällen herrühren.

5. Wird vom Mieter eine Insassen-Unfallschutz-Versicherung abgeschlossen, gelten folgende Deckungssummen nach dem Pauschalsystem als vereinbart: Im Todesfall DM 50.000,00, Dauer-Invalidität DM 100.000,00.

6. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

§ 8 Haftung des Vermieter

Der Vermieter haftet für die dem Mieter schuldhaft zugefügten Personenschäden. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.


§9 Personaldaten

Der Vermieter wird mit der Weiterleitung des Vermietauftrages an die EUROMOBIL Autovermietung GmbH und von dort an den Volkswagen Konzern beauftragt. Der Mieter ist damit einverstanden, dass EUROMOBIL die Vertragsdaten speichert und diese über den zentralen Warnring dem Bundesverband der Autovermieter Deutschland e.V., Grafenberger Allee 363, 40235 Düsseldorf, an die bei diesem angeschlossenen Autovermietungsunternehmen im Falle nicht vertragsgemäßen Verhaltens zusammen mit dem jeweiligen Anlass (z.B. Fahrzeug nicht oder verspätet zurückgebracht, falsche Angaben bei Anmietung, falsche bzw. verlustig gemeldete Ausweise vorgelegt, Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, Vertragsverletzungen etc.)meldet, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen von EUROMOBIL, eines angeschlossenen Partners des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschland e.V. oder der Allgemeinheit erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Mieter ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss dieser Datenübermittlung hat. Der Vermieter und EUROMOBIL werden ermächtigt, Auskünfte über den Mieter bei dem Bundesverband der Autovermieter Deutschland e.V. einzuholen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschland e.V. wird hiermit zu dieser Auskunftserteilung ermächtigt.

Bundesverband der Autovermieter Deutschland e.V. speichert die Daten, um den ihm angeschlossenen Autovermietern Informationen zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit von Kunden und/oder zur Aufdeckung von Vertragsverletzungen geben zu können. Er stellt diese Daten seinen Vertragspartner zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschland e.V. übermittelt nur objektive Daten, ohne Angaben des meldenden Unternehmens (Autovermieter u.a.. Subjektive Werturteile, persönliche Verhältnisse oder andere als die oben genannten Verhaltensweisen sind in den Auskünften nicht enthalten. Der Mieter kann bei dem Bundesverband der Autovermieter Deutschland e.V. Auskunft über die dort jeweils gespeicherten Daten erhalten.

§10 Nichtigkeit/Nebenabreden/Schriftform

Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für Änderungen dieses Vertrages ist Schriftform vereinbart. Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarungen abbedungen werden.

§11 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.

§12 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, soweit

a) der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§38,Abs.1 ZPO) ist,

b) der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand März 2000